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1. Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte für Baden-Württemberg hat ein Merkblatt "Datenschutz im Verein nach der DS-GVO
 - Praxisratgeber" (Stand 9. Mai 2018) herausgegeben. Darin heißt es:

"Jeder Verein hat aus Gründen der Transparenz umfassend darüber zu informieren, wie die personenbezogenen Daten der Mitglieder (oder Dritter) verarbeitet werden. Hierfür hat der Verein zum Zeitpunkt der Erhebung (z.B. im Mitgliedsantrag) sämtliche Informationspflichten des Art. 13 DS-GVO mitzuteilen."

Diese Mitteilung ist in den Mitgliedsanträgen des Bürgervereins Eltingen enthalten. Der Text ist auf dieser Homepage unter "Bürgerverein Eltingen - Verein" abrufbar. Das gilt für Neumitglieder nach Inkrafttreten der DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Müssen diese Informationspflichten bei Altmitgliedern nachgeholt werden?
Hierzu sagt der Ratgeber des Datenschutzbeauftragten:

"Nein. Bei bereits erfolgten Datenerhebungen (von Altmitgliedern) nach dem BDSG sind die Informationspflichten des Art. 13 DS-GVO nicht zu erfüllen bzw. nachzuholen. Erst für Datenerhebungen ab dem 25. Mai 2018 bzw. wenn bei Bestandsmitgliedern weitergehende Datenerhebungen/Änderungsmitteilungen erfolgen, sind die Informationspflichten zu erfüllen."

 
2. Information über die Erhebung von personenbezogenen Daten
    siehe "Bürgerverein Eltingen - Verein"    

3. Datenschutzerklärung - siehe "Bürgerverein Eltingen - Impressum"